EQUIDENPASS

Equidenpass - was müssen Sie als Halter/in wissen?

Allgemeines

Jedes Pferd muss mittels Equidenpass und (bei Pferden, die nach 2007 geboren wurden) per Mikrochip eindeutig zu identifizieren sein. Der Equidenpass muss immer beim Pferd verbleiben. Es ist daher sinnvoll, ihn an einem günstigen Ort zu platzieren, um ihn auch in dringenden Situationen (z. B. Transport in eine Pferdeklinik) griffbereit zu haben.

Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd

Grundsätzlich gelten alle Pferde als lebensmittelliefernde Tiere. Anders als bei Rindern oder Schweinen hat allerdings der Besitzer (oder eine berechtigte Person) die Möglichkeit, sich einmalig im Leben des Pferdes dafür zu entscheiden, dass dieser Lebensmittelstatus geändert wird (sog. Umtragung zum Nicht-Schlachtpferd). Wenn einmal festgelegt ist, dass ein Pferd nicht lebensmittelliefernd ist (und dies per Unterschrift des Besitzers oder einer berechtigten Person und des Tierarztes im Equidenpass dokumentiert ist), kann die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden und gilt lebenslang.

Vorteil ist, dass der Gesetzgeber entschieden hat, dass sog. Nicht-Schlachtpferde andere Medikamente erhalten dürfen als Schlachtpferde. Dies beginnt bereits in der Schmerztherapie. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Dokumentationsaufwand für Tierarzt und auch Halter deutlich geringer ist. Beispielsweise müssen für Schlachtpferde sog. Anwendungs- und Abgabebelege für alle angewandten und abgegebenen Medikamente erstellt werden. Einige Medikamentenanwendungen müssen zusätzlich in den Equidenpass eingetragen werden. Die Belege müssen vom Halter mind. 5 Jahre aufbewahrt werden und bei (Betriebs-)kontrollen ggf. vorgezeigt werden.

Ist ein Pferd allerdings erst einmal im Equidenpass als „Nicht-Schlachtpferd“ eingetragen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Das Pferd das also nicht mehr zur Nutzung als Lebensmittel geschlachtet werden.

Fazit

Aus all diesen Gründen ist es für mich wichtig, dass ich den Equidenpass jederzeit einsehen kann (um zu verifizieren, dass die Umtragung des Lebensmittelstatus bereits erfolgt ist, um in dringenden Notsituationen, in denen bestimmte Medikamente unumgänglich sind, kurzfristig den Status ändern zu können und um bei Pferden mit Status „Lebensmittelliefernd“ bestimmte Medikamentenanwendungen und -abgaben in den Equidenpass eintragen zu können). Bitte bringen Sie ihn daher zu jedem Termin mit oder hinterlegen Sie ihn, wenn Sie selbst nicht anwesend sein können!

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