WISSENSWERTES

Pferde-Notdienst-Ring Rhein-Neckar

Hier werden immer die Notdienstpläne für den jeweils aktuellen Monat veröffentlicht:

September 2024
Oktober 2024

GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) tritt nächste Woche in Kraft!

Liebe PferdebesitzerInnen,

am nächsten Dienstag (22.11.2022) ist es so weit – die neue GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) tritt in Kraft.

In meiner letzten Ankündigung hatte ich ja bereits über die generellen Änderungen informiert und auch darüber, dass sich in Summe eine höhere finanzielle Belastung der Tierhalter ergeben wird – vor allem im Notdienst. Hinzu kommt, dass wir in Zukunft verpflichtet sind, eine pauschale Hausbesuchsgebühr von 34,50 € netto pro Besuch und pro Tierhalter zu berechnen. Leider verändert sich diese Pauschale auch bei Sammelterminen nicht, muss aber im Notdienst im 2-fachen Satz (also 69 € netto) zusätzlich zur Notdienstgebühr berechnet werden.

Auch wenn meine persönliche Meinung eine andere ist, bin ich per Bundesgesetz an diese Gebühren gebunden!

Hier noch weitere Infos dazu von der Bundestierärztekammer.

Alle Änderungen zielen darauf ab, bessere Bedingungen für praktizierende Tierärzte zu schaffen, um der Abwanderung der (jungen) KollegInnen von der klinischen Tätigkeit (also arbeiten am lebenden Tier) entgegenzuwirken und das hohe fachliche Niveau der Tiermedizin zu erhalten.

Daher noch einmal der Aufruf an alle: richtet ein Sparkonto ein, lasst euch Angebote der gängigen Versicherungen machen, plant Termine und wartet bei z. B. Koliken, Lahmheiten oder Verletzungen nicht ab, bis der Notdienst beginnt.
Nur eine einzige größere Verletzung im Jahr rechtfertigt möglicherweise die Kosten einer Krankenversicherung, gerade wenn viele Verbandswechsel, ggf. unter Sedation nötig sind.

Aber Achtung: gut vergleichen. Die Versicherungen decken nicht alles ab (oft Deckelung von Vorsorgeleistungen wie Impfungen oder Zahnbehandlungen) und versichern vor allem selten oder nie den Höchstsatz. D. h., dass trotzdem noch ein Teil der Kosten getragen werden muss.

Jeder Besitzer und jede Besitzerin muss für sich selbst entscheiden, wie die Kosten in Zukunft getragen werden können. Gerne könnt ihr mich vor einer Untersuchung oder Behandlung ansprechen und euch einen groben Kostenrahmen errechnen lassen. Allerdings kann dieser nicht verbindlich sein, da das Pferd als Tier individuell ist und ich manchmal nicht vorab einschätzen kann, welche Untersuchungen und Behandlungen sowie Medikamente jeweils nötig sind.

Ich werde weiterhin versuchen so fair und transparent wie möglich abzurechnen, wie es mir im gesetzlich vorgegebenen Rahmen möglich ist!

Wer sich gerne tiefergehend informieren möchte, dem sei das Webinar (für Tierhalter) von Dr. Kai Kreling empfohlen: GOT 2022 – Pferdegesundheit Online (kaikreling.de)

Ich hoffe sehr, dass alle Pferde möglichst gesund bleiben, aber bei Krankheit trotzdem weiterhin die nötige tierärztliche Behandlung bekommen!

Neufassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zum 22.11.2022

Liebe PatientenbesitzerInnen,

zum 22.11.2022 wird es eine komplette Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geben. Hintergrund ist, dass in der alten Gebührenordnung viele Leistungen der modernen Tiermedizin in Diagnostik und Therapie (z. B. MRT, BAL, regenerative Therapien etc.) überhaupt nicht aufgeführt waren und außerdem eine kostendeckende Arbeit gerade für die Tierkliniken unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (viele Angestellte nötig, um alle Dienste abzudecken – Nachtarbeit möchte niemand umsonst machen!) kaum möglich war.

Viele (Kleintier-)Kliniken haben bereits ihren Klinikstatus aufgegeben und sind somit nicht mehr 24 Stunden besetzt. Ein Drama im Notfall! Die übrigen Kliniken und Notdienstpraxen sind im Notdienst oft überlastet, zum Teil auch mit Fällen, die keine sofortige Behandlung benötigen, aber vom Besitzer als dringlich angesehen werden.

Die neue GOT geht mit einer deutlichen Preissteigerung im einfachen Satz einher. In meiner Praxis wird sich in den regulären Sprechzeiten nicht allzu viel ändern, da ich bereits jetzt größtenteils zum einfachen Satz der neuen GOT abrechne (1,6-facher Satz der alten GOT – diese Berechnung glich zumindest die Inflation der letzten Jahrzehnte seit Festsetzung der alten GOT aus). Es wird aber einige Bereiche geben, die eine deutliche Erhöhung der Preise erfahren haben, an die ich mich leider auch halten muss (z. B. Impfungen, Laserbehandlungen).

Langfristig werde natürlich auch ich die Kosten entsprechend weiter an die Inflation und steigenden Praxiskosten (Sprit, Material etc.) anpassen müssen, dies wird aber kleinschrittig und voraussichtlich erst 2023 wieder passieren.

Im Notdienst werde ich mich allerdings auch an die neue GOT halten müssen. Dies bedeutet weiterhin Abrechnung im 2-fachen Satz, allerdings nach neuer GOT.

Als Beispiel: eine unkompliziert verlaufende Kolik im Notdienst (2-facher Satz)

Aktuell

Ab 22.11.2022

Allgemeine Untersuchung mit Beratung
Rektale Untersuchung
Nasenschlundsonde schieben
Injektion
Notdienstgebühr
Hausbesuch

MwSt.
Gesamt

38,48 €
44,92 €
51,30 €
15,42 €
50,00 €
0,00 €

38,02 €
238,14 €

Allgemeine Untersuchung mit Beratung
Rektale Untersuchung
Nasenschlundsonde schieben
Injektion
Notdienstgebühr
Hausbesuch im Notdienst

MwSt.
Gesamt

61,56 €
87,00 €
78,04 €
34,50 €
50,00 €
69,00 €

72,22 €
452,32 €

Hinzu kommen natürlich die Anfahrtsgebühren (3,50 Euro pro Doppelkilometer + MwSt.) und die angewandten Medikamente.

Dies sind nur die Behandlungen am Heimatstall bei einer vergleichsweise milden Kolik, die mit einem Besuch und ohne Infusionen etc. versorgt werden kann. In der Klinik werden die gleichen Gebühren (möglicherweise in höheren Sätzen) zugrunde gelegt, was schnell zu deutlich höheren Summen bei nötigen intensiven Behandlungen führen kann.

Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über Versicherungen (mindestens OP-Versicherung oder sogar Krankenversicherung) oder legen Sie ausreichend Geld monatlich auf die Seite, um den schlimmsten Fall abzufangen!

Eine frühzeitige Abklärung von Verletzungen, starken Lahmheiten oder Atemwegspatienten kann außerdem hilfreich sein, um erst gar nicht den tierärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen zu müssen.

Neu: Bronchoalveoläre Lavage (BAL)

Seit Mai 2022 kann ich eine weitere Untersuchungsmethode zur Abklärung von (chronischen) Atemwegserkrankungen anbieten: die Bronchoalveoläre Lavage (kurz BAL) oder auch tiefe Lungenspülprobe genannt.
Hierbei wird ein steriler Schlauch in die tieferen Bronchien eingeführt und sterile Kochsalz-Lösung eingegeben und wieder zurückgewonnen. Dabei lösen sich Zellen aus der tiefen Lunge und lassen Rückschlüsse über die (entzündlichen) Prozesse der tiefen Atemwege zu. In Kombination mit einer endoskopischen Untersuchung und Sekretprobe aus der Luftröhre (obere Atemwege) kann so eine umfassendere Diagnostik durchgeführt werden.
Die Untersuchung erfolgt in normaler Sedation direkt am Heimatstall.
Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch näher über das Verfahren.

Neu: Abdominelle Sonografie beim Pferd

Seit Februar 2022 verfüge ich über einen neuen Ultraschallkopf, mit dem es mir möglich ist, einen Abdomen-Ultraschall (Bauchultraschall) direkt am Heimatstall durchzuführen. Somit können weitere Befunde bei unklarer internistischer Problematik (z. B. häufiger Kolik, Fieber ungeklärter Genese) erhoben werden. Auch kleine Patienten (Shetty und kleiner), die nicht rektal untersucht werden können, profitieren im Kolikfall von einer umfassenderen Untersuchung.

Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab 2023

Ab nächstem Jahr (01.01.2023) müssen alle Pferde, die an Turnieren in Deutschland teilnehmen sollen, zusätzlich zur Impfung gegen das Equine Influenzavirus auch gegen das Equine Herpesvirus (EHV 1) geimpft sein.

Alles Wissenswerte erfahren Sie hier…

Cushing - was ist das eigentlich?

Das Equine Cushing Syndrom (ECS) oder einfach „Cushing“ beim Pferd ist im weitesten Sinne eine neurologisch bedingte Hormonstörung.

In einer Gutschein-Aktion übernimmt die Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH vom 16.8. bis zum 30.9.2021 die Laborkosten für die Erstdiagnostik.

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EHV 1 - Equines Herpesvirus

Aktueller denn je und in aller Munde: Das Equine Herpesvirus. Im Februar 2021 kam es in Valencia im Rahmen eines internationalen Reitturniers zu einem EHV-1 Ausbruch. Dadurch, dass bei Erstdiagnose der Erkrankung bereits viele Kontaktpferde wieder in ihren Heimatländern waren, ist das Virus jetzt auch in Deutschland sehr präsent.

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Equidenpass - was müssen Sie als Halter/in wissen?

Bitte bringen Sie zu jedem Termin den Equidenpass Ihres Pferdes mit oder hinterlegen Sie ihn am Stall, falls Sie selbst nicht anwesend sein können.

Im Equidenpass wird unter anderem der Lebensmittelstatus des Pferdes geregelt („Schlachtpferd“ oder „Nicht-Schlachtpferd“). Diese Information ist für die Behandlung sehr wichtig. Bitte machen Sie sich daher schon im Voraus Gedanken, ob wir Ihr Pferd als „Nicht-Schlachtpferd“ führen dürfen.

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